Satzung


Satzung der Nuts of Steel

 

§ 1 Name, Sitz, Geschäftsjahr

 

1.    Das Team führt den Namen "Nuts of Steel"

2.    Es hat seinen Sitz im Landkreis Weilheim Schongau und ist nicht im Vereinsregister eingetragen.

3.    Das Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr 2014.

§ 2 Ziele und Aufgaben des Teams

 

1.    Ziel des Teams ist es, an Paintball-Veranstaltungen teilzunehmen und den Menschen, das Bewusstsein für Paintball als Sportart näher zu bringen.

 

2.    Das Team erreicht seine Ziele insbesondere durch

1.    Teilnahme an Turnieren

2.    Information der Öffentlichkeit

3.    Regelmäßigen Trainings

4.    Gemeinsame Veranstaltungen unterschiedlichster Natur

§ 3 Mitgliedschaft

 

1.    Mitglieder können alle natürlichen und juristischen Personen werden, die die Ziele des Vereins unterstützen.

2.    Die Mitgliedschaft wird erworben durch eine Beitrittserklärung, Aufnahme durch den Team-Manager oder das gesamte Team.

3.    Der Austritt eines Mitgliedes erfolgt durch schriftliche Erklärung gegenüber dem Vorstand mit einer Frist von einem Monat jeweils zum Ersten Kalendertag.

Ausgenommen hiervon sind Spieler für diese gilt folgendes:

·         Spieler haben außerhalb der Saison oder eines Turnieres eine Kündigungsfrist von einem Monat jeweils zum Ersten Kalendertag.

·         Spieler können während einer laufenden Saison oder eines Turnieres nicht kündigen.

·         Ein Spieler-Transfer während einer laufenden Saison oder eines Turnieres ist nur durch eine vom Team-Management geregelte Ablöse möglich.

 

1.    Ein Mitglied kann durch Beschluss des Teams ausgeschlossen werden, wenn es den Team-Zielen zuwider handelt oder seinen Verpflichtungen gegenüber dem Team nicht nachkommt. Gegen den Beschluss kann das Mitglied die Mitgliederversammlung anrufen. Diese entscheidet endgültig. Das Mitglied ist zu der Versammlung einzuladen und anzuhören.

2.    Die Mitgliedschaft endet mit dem Tod.

3.    Als Mitglied gelten Spieler, sowie Förder- und Ehrenmitglieder

§ 4 Rechte und Pflichten der Mitglieder

 

1.    Die Mitgliederversammlung erlässt eine Beitragsordnung, die die Höhe der jährlich zu zahlenden Beiträge regelt, wobei dem Team-Management ein Vetorecht zusteht.

2.    Die Mitglieder verpflichten sich ihrem Aufgabengebiet entsprechend regelmäßig am Training und bei anstehenden Arbeitseinsätzen teilzunehmen.

§ 5 Organe des Vereins

 

Die Organe des Teams sind:

1.    Mitgliederversammlung

2.    Team-Management

§ 6 Mitgliederversammlung

 

1.    Oberstes Organ ist die Mitgliederversammlung. Sie wird in der Regel vom Team-Management geleitet.

2.    Die Mitgliederversammlung stellt die Richtlinien für die Arbeit des Teams auf und entscheidet Fragen von grundsätzlicher Bedeutung. Zu den Aufgaben der Mitgliederversammlung gehören insbesondere:

a. Wahl und Abwahl des Team Captains, des Medienvertreters und des Schatzmeisters
b. Beratung über den Stand und die Planung der Arbeit
c. Genehmigung der von Mitgliedern vorgelegten Investitionspläne
d. Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstandes
h. Erlass der Beitragsordnung, die nicht Bestandteil der Satzung ist
j. Beschlussfassung über die Übernahme neuer Aufgaben oder den Rückzug aus Aufgaben seitens des Teams
k. Beschlussfassung über Änderungen der Satzung und die Auflösung des Teams.

3.    Zur Mitgliederversammlung wird vom Team-Management vorher schriftlich eingeladen. Sie tagt so oft es erforderlich ist.

 

4.    Eine außerordentliche Mitgliederversammlung findet statt, wenn mindestens 25 % der Mitglieder sie unter Angabe von Gründen verlangen. Sie muss längstens fünf Wochen nach Eingang des Antrags auf schriftliche Berufung tagen.

5.    Die Mitgliederversammlung ist beschlussfähig, wenn mehr als die Hälfte der Mitglieder anwesend ist; ihre Beschlüsse werden mit Stimmenmehrheit gefasst.
Bei Beschlussunfähigkeit lädt der Vorstand umgehend zu einer zweiten Mitgliederversammlung mit gleicher Tagesordnung ein. Diese ist unabhängig von der Zahl der anwesenden Mitglieder beschlussfähig.

 

6.    Über die Beschlüsse und, soweit zum Verständnis über deren Zustandekommen erforderlich, auch über den wesentlichen Verlauf der Verhandlung, ist eine Niederschrift anzufertigen. Sie wird vom Versammlungsleiter und dem Protokollführer unterschrieben.

§ 7 Team-Management

 

1.    Zum Team-Management zählen, der Team Besitzer, der Team Manager, der Team Captain, der Team Trainer, der Medienvertreter und der Schatzmeister, sowie die Gründungsmitglieder: Julian Hörbrand, Marco Möller und Martin Zeller. Sie bilden den Vorstand im Sinne von § 26 BGB. Die Vorstandsmitglieder sind ehrenamtlich tätig.

 

2.    Zur rechtsverbindlichen Vertretung genügt die gemeinsame Zeichnung durch zwei Mitglieder des Team-Managements.

 

3.    Die Amtszeit des Team-Captain beträgt 1 Jahr. Dieser bleibt bis zur Bestellung des neuen Team-Captain im Amt.

 

4.    Der Vorstand soll in der Regel monatlich tagen.

5.    Die Beschlüsse sind schriftlich zu protokollieren und von mindestens Zwei Team-Management-Mitgliedern zu unterzeichnen.

 

§ 10 Satzungsänderungen und Auflösung

 

1.    Über Satzungsänderungen, die Änderung des Vereinszwecks und die Auflösung entscheidet die Mitgliederversammlung. Vorschläge zu Satzungsänderungen, Zweckänderungen und zur Auflösung sind den stimmberechtigten Mitgliedern bis spätestens einen Monat vor der Sitzung der Mitgliederversammlung zuzuleiten. Für die Beschlussfassung ist eine Mehrheit von drei Vierteln der anwesenden Stimmberechtigten erforderlich.

2.    Änderungen oder Ergänzungen der Satzung, die von der zuständigen Registerbehörde oder vom Finanzamt vorgeschrieben werden, werden vom Team-Management umgesetzt und bedürfen keiner Beschlussfassung durch die Mitgliederversammlung. Sie sind den Mitgliedern spätestens mit der nächsten Einladung zur Mitgliederversammlung mitzuteilen.

 

       3. Bei Auflösung des Teams wird das gesamte Vermögen an die übrigen Mitglieder entsprechend ihren Aufgaben aufgeteilt.
Diese Webseite wurde kostenlos mit Homepage-Baukasten.de erstellt. Willst du auch eine eigene Webseite?
Gratis anmelden